Tipp – Hinterbliebene

Es gelten die gleichen Verwandtschaftsgrade wie unter Punkt 4. Vielfach werden nur die engsten Verwandten namentlich aufgeführt. Üblicherweise werden die Namen in folgender Reihenfolge aufgelistet:

  • Ehe-/Lebenspartner
  • Kinder und Ehe-/Lebenspartner mit Familie

Die Kinder werden dem Alter entsprechend aufgeführt, das älteste zuerst. Mitglieder der gleichen Generation werden mit dem Wort «und» verbunden, der Übergang zur nächsten Generation wird durch das Wort «mit» ausgedrückt.

Beispiel: Peter und Susanne Muster-Beispiel, London
    mit Roger, Jürg und Sara

Ortsangaben hinter dem Namen machen Sinn, sofern die aufgeführte(n) Person(en) im Ausland oder in der Schweiz verstreut wohnhaft ist (sind).

  • Eltern und Schwiegereltern
  • Geschwister mit Familie (das älteste zuerst)

Für die weitere Verwandtschaft und Bekanntschaft kann wie folgt formuliert werden:

  • Enkel und Urenkel
  • Geschwister und Anverwandte
  • Verwandte, Freunde und Bekannte