Allgemeine Geschäftsbedingungen


Geschätzte Kundin, geschätzter Kunde

Als Unternehmen und Dienstleister in der grafischen Industrie haben wir Richtlinien geschaffen, die unser geschäftliches Umfeld beschreiben und uns erlauben, Ihren Auftrag in einem optimalen Rahmen durchzuführen.

1. Geltungsbereich
    Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Bestellung von Trauerdrucksachen, die bei uns im Geschäft direkt oder auf der Plattform www.trauerkartendruck.ch eingehen.
2. Abschluss des Vertrages über www.trauerkartendruck.ch
    Durch das Absenden der Bestellung kommt der Vertrag definitiv zustande. Damit verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung des angegebenen Preises. Er löst die definitive Bestellung aus, die den Verlag Spross AG zur Herstellung der Drucksachen verpflichtet. Der Verlag Spross AG behält sich vor, bei rechtswidrigem Inhalt vom Vertrag zurückzutreten.
3. Gut zum Druck
  • Der Kunde erhält in der Regel ein PDF als Muster, zur Kontrolle. Dieses ist vom Besteller auf Inhalt, Satz- und Bildfehler zu prüfen und dem Verlag Spross AG mit «Gut zum Druck» zurückzugeben.
  • Farbliche Abweichungen zwischen dem Gut zum Druck und dem gedruckten Produkt sind möglich. Daraus entstehen dem Kunden keine Ansprüche. Er kann jedoch zusätzlich zum PDF-Dokument einen farbverbindlichen Papierabzug (Gut zum Druck) beim Verlag Spross AG anfordern. Dieser Papierabzug ist in Bezug auf die Farben im Gegensatz zum elektronischen Gut zum Druck verbindlich. Allfällige zusätzliche Kosten dafür werden in Rechnung gestellt.
  • Der Verlag Spross AG haftet nicht für vom Besteller übersehene Fehler.
4. Lieferbedingungen
  • Grundsätzlich haben Trauerdrucksachen bei uns höchste Priorität, und wir versuchen – wenn irgendwie möglich – auf die Terminwünsche des Kunden einzugehen.
  • Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Manuskripte, Vorlagen, Bilder oder Datenträger, «Gut zum Druck» usw.) vereinbarungsgemäss und termingerecht beim Verlag Spross AG eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Eingangs der Druckunterlagen beim Verlag Spross AG und enden mit dem Tag, an dem die Drucksachen den Verlag verlassen.
  • Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist die Verlag Spross AG nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden.
  • Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche der Verlag Spross AG kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Verlag Spross AG für etwaigen entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
  • Nutzen und Gefahr der Lieferung gehen mit der Übergabe an die Post auf den Kunden über. Der Warenlieferung liegt jeweils die Rechnung bei, welche auch als Lieferschein gilt.
  • Wir liefern nur innerhalb der Schweiz.
5. Preise
  • Alle genannten Preise verstehen sich exklusiv der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7.7 Prozent) und ohne Kosten von Verpackung und Versand.
  • Kosten für Verpackung und Versand (Versandkosten) werden entsprechend unserer Aufstellung gesondert in Rechnung gestellt.
  • Alle genannten Preise, auch für Verpackung und Versand, gelten nur zum Zeitpunkt der Bestellung. Mit Aktualisierung der Internet-Seiten werden alle vorherigen Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig. Massgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.
6. Skizzen, Entwürfe
    Vorleistungen wie Skizzen, Entwürfe, foto- und lithografische Arbeiten werden verrechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird.
7. Urheberrechte
  • Die Reproduktion aller vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Dateien und Bilder erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Besteller die entsprechenden Urheber-, Marken- oder sonstigen Reproduktionsrechte besitzt.
  • Im Falle der Verletzung derartiger Rechte ist der Kunde verpflichtet, die Verlag Spross AG von der Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen. Dies erfolgt grundsätzlich durch Schuldübernahme im Verhältnis zum Anspruchsteller. Stimmt dieser der Schuldübernahme nicht zu, stellt der Kunde den Verlag Spross AG im Innenverhältnis von jeglicher Inanspruchnahme frei. Der Kunde wird in diesem Fall den Verlag Spross AG bei der Abwehr der Inanspruchnahme unterstützen. Kosten (Anwaltliche Vertretung, Gerichtsgebühren, Strafen, etc.), die hierdurch entstehen, trägt der Kunde.
8. Mehr- oder Minderlieferungen
    Unsere Standard-Trauerdrucksachen sind bei uns an Lager, daher kann in der Regel die gewünschte Anzahl geliefert werden. Bei speziellem Material (Papier, Kuverts, ...), das extra für diesen Auftrag bestellt werden muss, kann eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % der bestellten Auflage, falls nicht eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, nicht beanstandet werden.
9. Mängelrügen
    Die von der Druckerei gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben innerhalb von fünf Tagen nach Empfang zu erfolgen. Eine über den Wert der Ware hinausgehende Sekundärhaftung wird nicht übernommen.
10. Haftung
    Dem Verlag übergebene Manuskripte, Datenträger, Originale, Fotografien usw. werden mit grösster Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Besteller zu versichern.
11. Zahlungsbedingungen
  • Alle angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und exklusive Porto. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat, falls keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Skontoabzug zu erfolgen.
  • Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel für Material und Fremdarbeiten oder dauert die Auftragsabwicklung mehr als zwei Monate, kann eine angemessene Anzahlung verlangt werden.
12. Aufbewahrung von Druckunterlagen
    Ohne schriftliche Vereinbarung besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Aufbewahrung von Daten und Ausdrucken.
13. Vertragsinhalt
    Der Verlag Spross AG verpflichtet sich zur Erstellung der in Auftrag gegebenen Drucksache und der Auftraggeber zur Bezahlung sämtlicher anfallenden Kosten.

Wir freuen uns auf eine angenehme Zusammenarbeit.

Kloten, im April 2019