1. Meldung eines Todesfalls
1.1 Beim Tod infolge Krankheit zu Hause
Sofort den behandelnden Arzt benachrichtigen. Ist dieser abwesend, Notfallarzt verständigen. Die Todesbescheinigung muss vom Arzt ausgestellt sein. Vorher kann nichts unternommen werden.
1.2 Beim Tod in einem Heim oder Spital
Ereignet sich der Todesfall in einem Heim oder Spital, so ist die Heim- bzw. Spitalverwaltung für die Meldung des Todesfalls zuständig. Das Pflegepersonal wird Ihnen in den administrativen Belangen behilflich sein. Hilfreich ist es, die Adresse für künftige Korrespondenzen (z.B. Schlussabrechnung des Heims oder des Spitals, Krankenkasse) sowie die gewünschte Bestattungsart anzugeben. Die Todesbescheinigung wird vom Spital oder Heim bestellt (bei der Gemeinde, in der die Person verstorben ist).
1.3 Beim Tod infolge Unfall
Bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen die Polizei benachrichtigen. Der Unfallhergang muss abgeklärt werden. Die Polizei benachrichtigt den Amtsarzt.
1.4 Die Gemeinde benachrichtigen
Jeder Todesfall ist schnellstmöglich zu melden. Dies geschieht in der Regel persönlich durch nahe Verwandte auf dem Zivilstandsamt des Sterbeortes. Danach wird auf dem Zivilstandsamt/Bestattungsamt des Beerdigungsortes die Bestattung und Abdankung geregelt.
Mitzubringen sind folgende Dokumente:
- Todesbescheinigung vom Arzt oder Spital
- Familienbüchlein (für Verheiratete)
- Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
- Pass (für Ausländer) und Eheschein (sofern vorhanden)
- allenfalls Schriftenempfangsschein, Personalausweis, Identitätskarte
Der Hinschied von ausländischen Staatsangehörigen ist ausserdem auch dem zuständigen Konsulat des Heimatstaates zu melden.
Folgende Fragen sind mit dem Zivilstands- oder Bestattungsamt zu klären:
- Einkleidung: Wie soll der Verstorbene eingekleidet werden.
- Bestattungsart: Die Hinterbliebenen haben anzugeben, ob eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung gewünscht wird. Dabei ist in erster Linie die zu Lebzeiten erfolgte Willensäusserung der verstorbenen Person zu berücksichtigen.
- Fristen: Der bzw. die Verstorbene sollte nicht früher als 48 Stunden und in der Regel nicht später als 96 Stunden nach dem Tode erdbestattet oder kremiert werden. Urnenbeisetzungen können auch nach dem vierten Todestag vorgenommen werden. Berücksichtigen Sie beim Festlegen von Abdankungs- und Bestattungszeiten auch allfällige Anreisezeiten von Angehörigen, die weiter entfernt oder im Ausland leben.
- Abdankungs- und Bestattungszeiten und -orte: Die üblichen Abdankungs- und Bestattungszeiten erfahren Sie bei der Kirchgemeinde.
Für Kloten:
Montag bis Freitag. An Samstagen werden keine Bestattungen durchgeführt.
09.45 Uhr: Erd- oder Urnenbestattung mit Abdankung in der Abdankungshalle
11.00 Uhr: stille Urnenbeisetzung mit oder ohne Abdankung am Grab
14.15 Uhr: Erd- oder Urnenbestattung mit Abdankung in der Abdankungshalle
16.00 Uhr: stille Urnenbeisetzung mit oder ohne Abdankung am Grab
Auf Wunsch kann die Abdankung auch in der reformierten oder katholischen Kirche stattfinden
(10.30 Uhr / 15.00 Uhr).
Die Abdankungsfeier wird in der Regel in der Abdankungshalle des Friedhofs durchgeführt. Sie steht allen Konfessionen zur Verfügung.
- Grabplatz: Wenn nichts anderes angeordnet wird, erfolgen die Bestattungen oder Urnenbeisetzungen in den Grabfeldern für Reihengräber. Weitere Grabarten: Urnengedenkstein, Urnengemeinschaftsgrab (anonym oder mit Inschrift auf Schriftplatte) oder Familiengrab (Erd- oder Urnengrab). Der Entscheid über den Erwerb eines Grabplatzes muss sofort getroffen werden. Nachträgliche Umbettung ist nicht möglich.
2. Leichentransport, Einsagung, Aufbahrung
2.1 Einsargung
Das Einsargen wird durch das Bestattungsamt oder dessen Beauftragten angeordnet. Vor dem Überführen ist dem/der Verstorbenen jeglicher Schmuck abzunehmen.
2.2 Leichentransport
In der Regel wird der/die Verstorbene nach Erledigung der Formalitäten in die Aufbahrung auf dem Friedhof oder direkt in die Aufbahrung des Krematoriums überführt.
2.3 Aufbahrung
Der/die Verstorbene wird bis zur Erdbestattung in den Aufbahrungsräumen des Friedhofs aufgebahrt und kann dort auch besucht werden. Bitte informieren Sie sich beim Bestattungsamt über die Öffnungszeiten (z.B. Bezug eines Schlüssels).
Für Kloten: Den Schlüssel erhalten Sie beim Bestattungsamt Kloten. Die Aufbahrungsräume sind (mit Schlüssel) rund um die Uhr zugänglich. Sie erreichen das Personal des Friedhofs unter 079 605 28 65.
Ist die Person im Heim oder Spital verstorben, gibt es in den meisten Fällen auch dort Aufbahrungsräume, wo Angehörige Abschied nehmen können.
2.4 Kerzen und Blumen
Eine Kerze ist in den meisten Fällen in jedem Aufbahrungsraum vorhanden und darf angezündet werden. Es wird gebeten, keine eigenen Kerzen mitzubringen.
Blumensträusse dürfen beim Verstorbenen hingestellt werden (bitte Vase mitbringen).
3. Benachrichtigung
Vergessen Sie nicht, so bald als möglich die engsten Verwandten und Freunde der/des Verstorbenen zu benachrichtigen. Oft möchten die engsten Verwandten persönlich Abschied nehmen. In Heimen und Spitälern stehen dafür speziell hergerichtete Aufbahrungsräume zur Verfügung. Wenn der/die Verstorbene in den nächsten Tagen in der Aufbahrungshalle verbleiben soll, so teilen Sie dies bitte dem Heim- oder Spitalpersonal mit.
Für die Benachrichtigung öffentlicher Stellen ist in den meisten Fällen ein amtlicher Todesschein notwendig. Der amtliche Todesschein ist beim zuständigen Zivilstandsamt des Todesortes erhältlich. Der Todesschein kann bei der Meldung beim Zivilstandsamt bestellt werden und wird innerhalb weniger Tage per Post zugestellt.
Nachfolgend sind die wichtigsten Adressaten erwähnt, welche über einen Todesfall orientiert werden müssen (mit Zusendung einer Kopie des Todesscheins). Die Liste ist nicht abschliessend.
- Arbeitgeber
- Versicherungen (speziell Unfall- oder Lebensversicherung)
- Krankenkasse
- Pensionskasse, Ausgleichskasse (AHV)*
- Banken (Abschluss per Todestag)
- Kreditkarteninstitute
- Post (evtl. Umleitung an andere Adresse in Auftrag geben)
- Notariat (zwecks Einrichtung des dort allenfalls deponierten Testaments an das Bezirksgericht)
- Liegenschaftsverwaltung / Hauseigentümer
- Strassenverkehrsamt
- Militär, Zivilschutz
- Telefon/Internet/TV (Festnetz/Mobile, Serafe usw.)
- Vereine
Die amtlichen Mitteilungen an Einwohnerkontrolle, Steueramt, Bürgerort sowie Vormundschaftsbehörde werden durch das Zivilstandsamt des Todesortes direkt benachrichtigt.
*Die AHV-Zentralstelle in Genf wird vom Zivilstandsamt ebenfalls direkt benachrichtigt. Dies beansprucht jedoch eine gewisse Zeit, weshalb AHV-Renten weiter bezahlt werden. Es empfiehlt sich deshalb, die Ausgleichskasse sofort und direkt zu informieren. Allfällige Überschüsse müssen zurückerstattet werden.
Weitere Benachrichtigungen / Aufgaben:
- Treffen mit dem Pfarrer/der Pfarrerin vereinbaren, um den Ablauf der Abdankung zu besprechen
- Organist für Abdankung in der Kirche organisieren
- Kirchenchor, Gesangsverein, Orchester
- für die Abdankungsfeier Lebenslauf schreiben
- Restaurant für Leidmahl reservieren, gewünschtes Menü bestellen (fragen Sie nach Menüvorschlägen)
4. Trauergäste informieren und einladen
4.1 Adressliste
Erstellen Sie, allenfalls gemeinsam mit Ihren nächsten Verwandten, eine Adressliste für den Versand der Trauerzirkulare:
- Verwandte, Freunde
- Bekannte
- Nachbarn
- Vereine
- Arbeitgeber etc.
Notieren Sie gleichzeitig jene Personen, welche an das Leidmahl eingeladen werden. Dies erleichtert Ihnen später den Versand.
In dieser Liste können Sie später auch eintragen, von wem Sie was erhalten haben (Beileidskarte, Spende, Blumen, ...). Falls Sie es in einem Tabellen-Programm erfassen (z.B. Excel), können Sie uns die Datei auch zustellen und wir drucken die Adresse direkt auf die Kuverts – wenn gewünscht mit Versand.
Für weitere Infos und Beispiel der Excel-Liste:
«Kuverts adressieren, verpacken und versenden»
Besorgen Sie sich am besten bereits die entsprechende Anzahl Briefmarken für den Versand. Trauerzirkulare werden in der Regel per A-Post verschickt. Wenn Sie bei uns über das Internet die Trauerkarten in Auftrag geben, können Sie gleichzeitig auch die Briefmarken über uns bestellen.
4.2 Text und Gestaltung
Text für Trauerzirkulare formulieren.
Wir möchten Sie bei der Auswahl der Trauerkarten, der Formulierung der schmerzlichen Nachricht und der späteren Dankesworte unterstützen.
Deshalb haben wir für Sie alles Wichtige zusammengefasst.
«Texthilfe».
Folgende Informationen sollte/kann ein Trauerzirkular enthalten:
- Gedicht, Sinnspruch
- Einleitungstext, Abschiedsformulierung
- Name des/der Verstorbenen, evtl. mit Frauenname der Verstorbenen
- Lebensdaten (Datum der Geburt und des Todestages)
- Persönliche Anmerkung
- Auflistung der Hinterbliebenen, Reihenfolge beachten nach Verwandtschaftsgrad
- Trauerfeier: Bestattung, Urnenbeisetzung, Datum/Zeit/Ort der Abdankung, anschl. Trauergottesdienst etc.
- Hinweise, Blumenspenden, diverse Spenden
- Traueradresse
Sehen Sie auch
«Texthilfe».
4.3 Traueranzeigen/-karten aussuchen und drucken
Wir sind spezialisiert auf die Herstellung von Trauerkarten. Diese können Sie in Ruhe zu Hause aussuchen und bestellen. Selbstverständlich beraten wir Sie während der Öffnungszeiten (Mo–Fr 9–12 / 13.30–17 Uhr) auch gerne persönlich in unserem Geschäft in Kloten. Bei uns finden Sie eine Auswahl an verschiedenen Sujets. Innert weniger Stunden nach Auftragseingang sind Ihre Drucksachen bereit zum Versand, oder sie können von Ihnen abgeholt werden. Todesanzeigen und Danksagungen für die meisten Schweizer Zeitungen nehmen wir für Sie entgegen und leiten sie weiter.
4.4 Kuverts
Die Kuverts können bei uns im Geschäft zum Adressieren gleich mitgenommen werden, und innert wenigen Stunden sind auch die Trauerkarten bereit. Wen Sie uns die Adressen in einer Excel-Datei anliefern, können wir diese auch direkt auf die Kuverts aufdrucken. Auf Wunsch verpacken wir die Karten in die Kuverts, frankieren sie mit Briefmarken und organisieren den Postversand.
Für weitere Infos und Beispiel der Excel-Liste:
«Kuverts adressieren, verpacken und versenden»
4.5 Leidmahlkarten
Mit einer Leidmahlkarte, die Sie den Trauerkarten beilegen, können Sie ausgesuchte Personen zum Leidmahl einladen.
Sehen Sie auch
«Leidmahlkarten».
4.6 Kosten
Siehe
4.7 Todesanzeigen und Danksagungen in der Zeitung
Um auch jene Menschen zu erreichen, welche man allenfalls beim Versand der Trauerzirkulare vergessen hat, möchten viele zusätzlich mit einer Todesanzeige in der Zeitung über den Tod eines Mitmenschen informieren.
Wir leiten die Trauerkarte oder Danksagung an die von Ihnen gewünschte Zeitung weiter. Die Rechnung erhalten Sie separat von der jeweiligen Zeitung.
« Preisbeispiele und weitere Infos ».
In der Regel können wir Ihnen mit einem Muster Ihrer Anzeige auch die Kosten in dieser Grösse angeben.
Annahmeschluss «Klotener Anzeiger»:
Wenn möglich sollte die Todesanzeige am Dienstag bei der Zeitung sein. Wir versuchen jedoch unser Möglichstes, Ihre Todesanzeige auch danach (bis spätestens Mittwoch früh) noch zu platzieren. Bitte nehmen Sie so früh wie möglich mit uns Kontakt auf.
5. Organisation der Beisetzung und Abdankung
5.1 Restaurant
Restaurant für Leidmahl/Imbiss reservieren. Wie viele Personen werden erwartet? Die meisten Restaurants verfügen über passende Menüvorschläge, ganz nach Budgetrahmen. Rechnen Sie eine Reserve von 1–2 Personen mit ein. Es kommt vor, dass jemand beim Versand der Trauerzirkulare vergessen ging und an der Abdankung erscheint. Falls Sie den Pfarrer/die Pfarrerin einladen möchten, sollten Sie das beim Trauergespräch tun.
Achten Sie bei der Wahl des Restaurants darauf, dass es nach einer Abdankungsfeier gut zugänglich ist und über genügend Parkplätze verfügt. Organisieren Sie für betagte Menschen allenfalls eine Fahrgelegenheit zwischen Kirche und Restaurant und geben Sie dies auf dem Trauerzirkular an oder während der Abschiedsfeier bekannt.
5.2 Gärtnerei / Blumengeschäft
Blumen bestellen. Sargbouquet, Arrangements, Kränze etc. können direkt an den Friedhof geliefert werden. Welcher Aufdruck wird auf der Trauerschleife gewünscht?
5.3 Abdankgung
Die Abdankung wird in der Regel in der Abdankungshalle des Friedhofs durchgeführt. Sie steht allen Konfessionen zur Verfügung.
Auf Wunsch, und nach Rücksprache mit dem entsprechenden Pfarramt, kann die Abdankung auch in einer der Kirchen stattfinden. In den Kirchen können keine Särge und Urnen aufgebahrt werden.
Allenfalls sind Abdankungen auch direkt in den Krematorien möglich. Sie sind jedoch zeitlich begrenzt.
Die Gestaltung der Abdankung ist Sache der Angehörigen. In jedem Fall muss der Ablauf vorgängig mit dem zuständigen Pfarrer besprochen werden.
6. Administratives
- Der AHV-Zentralstelle in Genf wird der Todesfall ebenfalls durch das Zivilstandsamt mitgeteilt. Dies beansprucht jedoch eine gewisse Zeit, und es ist möglich, dass AHV-Renten, die zu viel ausbezahlt worden sind, zurückerstattet werden müssen. Es empfiehlt sich deshalb, der zuständigen AHV-Ausgleichskasse sofort Meldung zu machen.
- Anträge für Witwen- und Waisenrenten können bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes bezogen werden.
- Ein vorgefundenes oder bei der Bank, einem Anwalt oder sonst wo deponiertes Testament ist mit eingeschriebenem Brief dem Bezirksgericht zwecks Erböffnung zuzustellen.
- Erbteilung durchführen (durch fähigen Miterben, Testamentsvollstrecker, Notar, Rechtsanwalt oder Bank; gegen Entschädigung)
- Kündigungsfristen (z.B. für Mietwohnungen, Ferienhäuser, Telefonanschlüsse usw.) beachten
- Zeitungs- und Zeitschriftenabos etc. kündigen
- Rechnungen zu Lasten Nachlass bezahlen (Quittungen aufbewahren)
- Abrechnung Bestattungskosten erstellen
7. Nach der Bestattung
7.1 Danksagungen
Es ist üblich, nach der Abdankungsfeier Danksagungskarten zu versenden. Berücksichtigt werden dabei vor allem jene Menschen, die an der Abdankungsfeier teilgenommen oder durch persönliche Worte Anteil genommen haben. Die Danksagungskarten werden in der Regel innerhalb 2-3 Wochen nach der Abdankung verschickt.
Das gehört in der Regel auf eine Danksagungskarte:
- Beschrieb z.B. «Danksagung», «Herzlichen Dank»
- Dank für Beisein und Anteilnahme beim Abschied
- Dank für Spenden
- Verdanken von Personen (z.B. Pflegepersonal, Hausarzt, Pfarrer/in für die einfühlsamen Worte usw.)
- Persönliche Anmerkung
- Ort und Datum
Sehen Sie auch
«Texthilfe».
7.2 Grabmal, Grabstein
Bepflanzung und Pflege der Gräber: Die Gräber werden mit einer einheitlichen Bepflanzung versehen, welche ausschliesslich durch die Friedhofgärtner ausgeführt wird. Die Angehörigen haben eine Grabpauschale oder Grabmiete für die gesamte Ruhezeit zu entrichten (Ausnahme Familiengräber). Das Grabmal soll persönlich gestaltet sein, den Anforderungen des Schönheitssinnes entsprechen und sich in das Gesamtbild des Friedhofs ruhig und harmonisch einfügen.
Grabstein bestellen (einige Monate Lieferfrist). Das Setzen von Grabmälern darf in der Regel frühestens 12 Monate nach Erdbestattung erfolgen; bei Urnengräbern entfällt diese Frist.